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Muster: Barrierefreiheitserklärung für Online-Shops nach BFSG Anlage 3
Hier steht ein vollständiges Muster für die Informationen zur Barrierefreiheit, die Online-Shops seit dem 28. Juni 2025 nach § 14 und Anlage 3 BFSG veröffentlichen müssen, dazu ein ausgefülltes Beispiel. Das Muster deckt die vier Pflichtangaben a bis d ab und nennt die MLBF in Magdeburg als zuständige Marktüberwachungsbehörde. Sie dürfen es frei übernehmen und anpassen.
Kostenlose Information, keine Rechtsberatung. Unser kostenpflichtiges Audit verkaufen wir ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in Frankreich (SIREN-Nummer). Für Shops in Deutschland sind Muster, Generator und Selbsttest kostenlos; eine Bestellung ist nicht möglich.
Wer die Informationen veröffentlichen muss
Das BFSG erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: digitale Dienste, die über Websites und Apps angeboten und „auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden“ (§ 2 Nr. 26 BFSG). Ein Shop, der nur an Unternehmen verkauft, fällt nicht darunter.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und entweder höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 2 Mio. € Jahresbilanzsumme (§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3). Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen bis zu ihrem Ablauf unverändert weiterlaufen, längstens bis zum 27. Juni 2030 (§ 38 Abs. 1).
Barrierefreiheitserklärung oder Informationen zur Barrierefreiheit?
Im Alltag heißt die Seite meist „Barrierefreiheitserklärung“. Das Gesetz spricht von „Informationen über Dienstleistungen, die den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen“ (Anlage 3). Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit unterscheidet sie ausdrücklich von der „Erklärung zur Barrierefreiheit“ nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, die öffentliche Stellen des Bundes veröffentlichen: Dort sind nicht barrierefreie Inhalte aufzuzählen und zu begründen, nach dem BFSG nicht (FAQ, Stand August 2025).
Einen Seitentitel schreibt das Gesetz nicht vor, es kommt auf den Inhalt an. Für Behörden gilt ein anderes Muster, das des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 (§ 7 Abs. 4 BITV 2.0); es passt nicht für einen Shop.
Das Muster
So erzeugt unser Generator das Dokument ohne Angaben. Eckige Klammern ersetzen Sie durch Ihre Angaben; der Text zur MLBF bleibt, wie er ist.
Barrierefreiheitserklärung
Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung nach § 14 und Anlage 3 BFSG
[Name der Organisation] stellt hiermit die Informationen darüber bereit, wie [Name der Website] die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (§ 14 und Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), zur Umsetzung von Anhang V der Richtlinie (EU) 2019/882).
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
[Beschreibung der Dienstleistung in einfachen Sätzen]
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
[Schritte: Suche, Warenkorb, Bestellung, Bezahlung, Bestätigung, Lieferung, Rücksendung]
Wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
[Angeben, wie die Dienstleistung bewertet wurde: Selbstbewertung oder Prüfung, Datum, Standard (z. B. EN 301 549 V3.2.1 bzw. WCAG 2.1 Stufe AA).]
Umgesetzte Maßnahmen:
- [Liste der geprüften Barrierefreiheitsmaßnahmen]
Unterstützung und Alternativen
[Wie man Hilfe oder eine Alternative erhält: Telefon, E-Mail, Antwortzeit.]
Kontakt
- E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de, Website: www.mlbf-barrierefrei.de
Stand: [Datum].
Dasselbe Muster als Datei: Word (.docx) · Markdown (.md).
Welche Pflichtangabe wo steht
| Abschnitt im Muster | Anlage 3 Nr. 1 | Was hineingehört |
|---|---|---|
| Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung | a) | Zwei, drei Sätze: was Sie verkaufen, an wen, über welche Website oder App. Die Beschreibung selbst muss in barrierefreiem Format vorliegen. |
| Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung | b) | Die Schritte vom Suchen bis zur Rücksendung, in einfacher Sprache. |
| Wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt | c) | Geprüfter Standard (etwa EN 301 549 V3.2.1, die WCAG 2.1 Stufe AA enthält), Datum und Art der Prüfung, umgesetzte Maßnahmen wie Tastaturbedienung oder beschriftete Formularfelder. |
| Zuständige Marktüberwachungsbehörde | d) | MLBF AöR, Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, kontakt@mlbf-barrierefrei.de (Impressum der MLBF). |
| Unterstützung und Alternativen, Kontakt | nicht in Anlage 3 | Wie Kundinnen und Kunden Hilfe bekommen. Gibt es einen Kundenservice, muss er nach § 12 Nr. 4 BFSGV über Barrierefreiheit mit barrierefreien Kommunikationsmitteln informieren. |
Für Online-Shops kommen die Zusatzanforderungen aus § 19 BFSGV hinzu: Informationen zur Barrierefreiheit der verkauften Produkte, soweit der Hersteller sie liefert, sowie barrierefreie Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen. Beschreiben Sie unter Buchstabe c, wie Ihr Bezahlvorgang das erfüllt.
Ausgefülltes Beispiel
Die Beispiel Handels GmbH ist erfunden. Das Beispiel zeigt, wie konkret die Angaben sein sollten: welcher Standard, wann und wie geprüft, was umgesetzt ist, wie man Hilfe bekommt.
Barrierefreiheitserklärung – Beispiel-Shop
Informationen zur Barrierefreiheit der Dienstleistung nach § 14 und Anlage 3 BFSG
Beispiel Handels GmbH stellt hiermit die Informationen darüber bereit, wie Beispiel-Shop die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (§ 14 und Anlage 3 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), zur Umsetzung von Anhang V der Richtlinie (EU) 2019/882).
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Der Beispiel-Shop verkauft Haushaltswaren an Privatkundinnen und Privatkunden in Deutschland. Bestellen kann man über die Website, mit oder ohne Kundenkonto.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
- Produkte finden: Suchfeld und Kategorien; die Filter lassen sich per Tastatur bedienen.
- Warenkorb: Menge ändern oder Artikel entfernen; der Gesamtpreis steht als Text da.
- Bestellung: als Gast oder mit Kundenkonto; Fehlermeldungen erscheinen als Text direkt am Feld.
- Bezahlung: Rechnung, Lastschrift oder Kreditkarte über die eingebundene Seite unseres Zahlungsdienstleisters.
- Lieferung und Rücksendung: Versandbestätigung per E-Mail, Retourenschein als HTML-Seite und als PDF.
Wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt
Die Dienstleistung wurde am 15. September 2026 intern anhand von EN 301 549 V3.2.1 bewertet.
Umgesetzte Maßnahmen:
- Navigation und Kauf vollständig per Tastatur möglich
- Alternativtexte für informative Bilder
- Ausreichende Farbkontraste
- Textvergrößerung bis 200 % und Darstellung auf kleinen Bildschirmen
- Beschriftete Formulare, Fehler werden als Text gemeldet
- Identifizierung, Authentifizierung und Bezahlung ohne Sehen und ohne Maus nutzbar
- Kundenservice über mehrere Kanäle erreichbar (schriftlich und mündlich)
Unterstützung und Alternativen
Hilfe bei der Bestellung per E-Mail oder telefonisch, Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, unter der Nummer im Impressum.
Sicherstellung der Barrierefreiheit
Neue Funktionen prüfen wir vor der Veröffentlichung mit Tastatur und Screenreader. Hinweise auf Barrieren beantworten wir innerhalb von fünf Werktagen.
Kontakt
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de, Website: www.mlbf-barrierefrei.de
Stand: 17. Oktober 2026.
Wo und wie Sie die Informationen veröffentlichen
- In den AGB oder „auf andere deutlich wahrnehmbare Weise“ (Anlage 3 Nr. 1). Die Bundesfachstelle empfiehlt einen Link „Barrierefreiheit“ im Kopf- oder Fußbereich der Website, der auf die Seite mit den Informationen führt.
- In barrierefreier Form: über mehr als einen sensorischen Kanal, als Text, aus dem sich andere Formate erzeugen lassen, mit angemessener Schriftgröße, ausreichendem Kontrast und ausreichenden Abständen (§ 12 Nr. 2 BFSGV). Eine normale HTML-Seite erfüllt das nach unserer Einschätzung leichter als ein PDF.
- Aufbewahren, solange Sie die Dienstleistung anbieten (§ 14 Abs. 2 BFSG), und nach Änderungen am Shop aktualisieren.
- Eine Schlichtungsstelle müssen Sie nicht nennen. Für Schlichtungen zum BFSG ist die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG zuständig (FAQ der Bundesfachstelle, Frage 5).
Was ein Verstoß kosten kann
Wer eine Dienstleistung entgegen § 14 Abs. 1 anbietet, also auch ohne die Informationen nach Anlage 3, handelt ordnungswidrig. Die Geldbuße reicht bis 100.000 € (§ 37 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2). Wer der Behörde eine verlangte Auskunft nicht oder nicht richtig erteilt (§ 14 Abs. 5), riskiert bis 10.000 € (§ 37 Abs. 1 Nr. 6). Zuständig ist die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder, die MLBF AöR in Magdeburg.
Die Beträge sind Höchstgrenzen. Wie die MLBF sie in der Praxis bemisst, steht nicht im Gesetz.
Häufige Fragen
Gilt das Muster auch für Österreich?
Nein. In Österreich gilt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) mit eigenem Wortlaut und eigener Behörde. Wir haben es noch nicht geprüft, und dieses Muster nennt die deutsche MLBF.
Muss ich vorher ein Audit machen lassen?
Eine Prüfung durch Dritte schreibt das BFSG nicht vor. Es verlangt, dass die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1) und dass Sie beschreiben, wie (Anlage 3 Buchstabe c). Ohne eigene Prüfung lässt sich das kaum belegen. Kostenlos anfangen können Sie mit unserem Selbsttest in 20 Punkten.
Muss ich bekannte Barrieren auflisten?
Nein, das verlangt das BFSG nicht (FAQ der Bundesfachstelle, Frage 2). Stellen Sie aber fest, dass Ihr Shop die Anforderungen nicht erfüllt, müssen Sie Korrekturmaßnahmen ergreifen und die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich informieren (§ 14 Abs. 4).
Kann ich das kostenpflichtige Audit aus Deutschland bestellen?
Nein. Wir verkaufen es nur an Unternehmen mit Sitz in Frankreich: Die Bestellung verlangt eine SIREN-Nummer, Bestellformular und AGB sind auf Französisch. Muster, Generator und Selbsttest bleiben für alle kostenlos.
Quellen
Amtliche Texte, abgerufen am 17. Oktober 2026. Maßgeblich ist allein der veröffentlichte Gesetzestext.
- BFSG § 2 (Begriffsbestimmungen, Nr. 17 und 26)
- BFSG § 3 Abs. 3 (Ausnahme für Kleinstunternehmen)
- BFSG § 14 (Pflichten des Dienstleistungserbringers)
- BFSG Anlage 3 (Informationen über Dienstleistungen)
- BFSG § 37 (Bußgeldvorschriften)
- BFSG § 38 (Übergangsbestimmungen)
- BFSGV § 12 (Allgemeine Anforderungen an Dienstleistungen)
- BFSGV § 19 (Elektronischer Geschäftsverkehr)
- BITV 2.0 § 7 (Erklärung zur Barrierefreiheit öffentlicher Stellen)
- Bundesfachstelle Barrierefreiheit, FAQ zu den Informationen nach Anlage 3 (Stand August 2025)
- MLBF AöR, Marktüberwachungsstelle der Länder (Anschrift im Impressum)